Allgemeine Geschäftsbedingungen


VERTRAGSPARTNER
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem  Kunden und der Tanzschule Schulerecki, Apostelnstr. 14-18, 50667 Köln, Inhaber Patrick Schneider, nachfolgend »Anbieter« genannt, der Vertrag zustande. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote und Veranstaltungen des Anbieters.

VERTRAGSSCHLUSS
Mit der Abgabe oder Übersendung der Anmeldung bietet der Kunde der Tanzschule Schulerecki den Vertragsschluss an. Die Annahme erfolgt durch die Tanzschule oder bei online-Anmeldung durch eine Buchungsbestätigung per E-mail. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung duch die Erziehungsberechtigten bzw. geschäftsfähige Person abgegeben werden. Anmeldungen über die Webseite der Tanzschule Schulerecki sind einer schriftlichen Anmmeldung gleichwertig und erfolgt unter Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur vollständigen Zahlung der Kursgebühr/Mitgliedsbeiträge und berechtigen zur Teilnahme der gebuchten Leistung.

VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG
Der Vertrag hat, sofern nicht in der Beschreibung gesondert angegeben, wiederkehrende / dauernde Leistungen zum Gegenstand. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Premiumverträge haben eine Erstlaufzeit von 6 Monaten und können erst danach mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Den Nachweis für den Kündigungszugang trägt der Kündigende. Nach einer Kündigung wird bei Wiedereintritt innerhalb eines halben Jahres eine Aufnahmegebühr in Höhe von zwei Monatsbeiträgen fällig.

VORBEHALTE
Der Anbieter behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns von dem Vertrag zurückzutreten. Des Weiteren behält sich der Anbieter vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung diese nicht zu erbringen. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt usw.) können Tanzclubs oder Tanzkurse zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Tanzkursen oder Tanzkreisen seitens der Tanzschule erfolgt. Eine, aus zwingenden Gründen notwendige, Verschiebung der unterrichtsfreien Zeit stellt keinen Leistungsmangel dar und berechtigt nicht zur Einstellung der Zahlung der Mitgliedsbeiträge. Im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen die eine Erteilung von Unterricht in den Räumen der Tanzschule unmöglich machen, ist die Tanzschule berechtigt Ersatzleistungen wie z.B. digitalen Unterricht anzubieten. Bei der Premuim-Card ist die Nutzung der Specialkurse nur nach vorheriger Anmeldung und Platzverfügbarkeit möglich.

PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise sind Endpreise. Mit Vertragsschluss wird der volle Kursbeitrag/Mitgliedsbeitrag fällig. Vertragsabschluss verpflichtet zur Leistung der vollen Mitgliedsbeiträge. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Mitgliedsbeiträge. Die Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich und Gutscheine sind innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb einzulösen. Das Honorar für den Unterricht wird vom Anbieter per Lastschrift monatlich am Monatsanfang eingezogen. Bei Barzahlung oder Überweisung der Mitgliedsbeiträge erhebt die Tanzschule Schulerecki aufgrund des vermehrten Verwaltungs- und Personalaufwands eine zusätzliche Gebühr pro Monat in Höhe von 2 € und der Beitrag ist quartalsweise am 1. Kalendertag des Quartals im Voraus zu entrichten. Im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift ist eine Bearbeitungsgebühr von 10 € zu zahlen. Bei schuldhafen  Zahlungsverzug von mindestens 2 Monatsbeiträgen, werden die gesamten zukünftigen Beiträge der Restlaufzeit sofort fällig. Die Tanzschule ist berechtigt, die jeweilige Preise maximal ein Mal pro Jahr an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Betriebskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Dies wird von der Tanzschule in diesen Fällen in Textform mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu.

NICHTTEILNAHME, KRANKHEITSFALL, FERIEN
Nichtteilnahme entbindet nicht von der Zahlung des vereinbarten Entgelts. Während der Schulferien NRW und an den gesetzlichen Feiertagen findet, sofern nicht anders angekündigt, kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu entrichten, da es sich bei einem Mitgliedsbeitrag um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird. Die in der unterrichtsfreien Zeit nicht stattfindenden Unterrichte sind in das Honorar eingerechnet. Die Tanzschule garantiert 38 stattfindende Unterrichtswochen pro Kalenderjahr bei fortlaufenden Kursen.
Sofern krankheitsbedingt die dauerhafte Teilnahme am Tanzkurs nicht möglich ist, kann auf Antrag eine gesonderte beitragsfreie Mitgliedschaft erst ab Vorlage (Eingang bei der Tanzschule maßgeblich) eines ärztlichen Attestes und nur für volle Monate beantragt werden. Die Beitragsfreistellung kann nur erfolgen, sofern jeweils mindestens eine 1-monatige Teilnahme krankheitsbedingt ausgeschlossen ist. Das Attest muss folgende Informationen enthalten:
• Tanzunfähigkeit (Sportuntauglichkeit oder Arbeitsunfähigkeit reicht nicht aus)
• Konkrete Angabe der voraussichtlichen Dauer der Tanzunfähigkeit
Kommt es während oder nach der beitragsfreien Zeit zu einer Kündigung, verlängert sich die Laufzeit um die Anzahl der beitragsfrei gestellten Monate, maximal jedoch um 3 Monate. Eine rückwirkende Einrichtung einer beitragsfreien Mitgliedschaft, sowie die rückwirkende Erstattung von Beiträgen sind ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Geschäftliche Verpflichtungen, Berufs- oder Geschäftsreisen, Urlaub, fehlende Kinderbetreuung oder ähnliche Gründe werden nicht als zwingende Gründe anerkannt und bei darauf begründeten Ausfällen sind die Mitgliedsbeiträge fortzuzahlen.

MITGLIEDSKARTE
Das Mitglied erhält nach der Anmeldung eine persönliche Mitgliedskarte. Die Mitgliedskarte ist Eigentum der Tanzschule Schulerecki und wird dem Kunden gegen eine Kaution in Höhe von 5 € für die Dauer der gebuchten Leistung zur Verfügung gestellt. Der Verlust der Mitgliedskarte ist im Tanzschulbüro unverzüglich anzuzeigen, um eine unberechtigte Nutzung durch Dritte verhinden. Die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar und und ihre Nutzung durch Dritte ist ausgeschlossen. Auf der Mitgliedskarte sind keine personenbezogenen Daten gespeichert, sondern nur eine ID-Nummer. Die Mitgliedkarte muss beim Betreten der Tanzschule Schulerecki zum Check-in verwendet werden, berechtigt zum Besuch der gebuchten Leistungen und dient zum bargeldlosen Zahlungsverkehr in der Tanzschulgastronomie. Guthaben auf der Mitgliedskarte kann nicht in Bar ausgezahlt werden.

HAFTUNG
Die Ausübung des Tanzsports in unseren Räumlichkeiten geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht vom Anbieter, dessen Vertreter  oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen.

DATENSCHUTZ
Der Kunde erklärt sich mit Abschluss des Vertrages bereit, dass die Kundendaten in der EDV gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur gesondert berechtigtem Personal zugänglich. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.

WIDERRUFSRECHT

Da der Vertrag die Erbringung der Dienstleistung zu einem spezifischen Termin/Zeitraum vorsieht, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).


FILM- UND FOTOAUFNAHMEN
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zu bestimmten Gelegenheiten Film-und Fotoaufnahmen getätigt werden. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich, als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert werden. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Foto oder Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender Nachricht nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleister unterbinden. Wir gehen davon aus, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen durch ihr Verhalten der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, einwilligen. Die Einwilligung schließt die Einwilligung zum Download der Aufnahmen von unseren Webseiten und Veröffentlichung auf Facebook oder anderen Medien mit ein. Die Einwilligung gilt insbesondere dann, wenn sich die  beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z. B. durch »Posen« oder »in die Kamera schauen«, zur Verfügung stellen. Mit der Teilnahme erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zu Bild-  und Tonaufnahmen sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung oder die Bewerbung des Leistungsangebotes der Veranstalter und auf unseren Webseiten, einschließlich in  den sozialen Medien. Werden Eintrittskarten von Dritten bestellt, ist der Besteller verpflichtet, die durch ihn angemeldeten Teilnehmer auf diese Regelung hinzuweisen.

HAUSORDNUNG - ESSEN – TRINKEN
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Im Fall grob ungebührlichen Betragens (z. B. Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigungen usw.) kann der Kunde ohne Anspruch auf eine ganze oder anteilige Rückerstattung oder sonstige Verrechnung von Mitgliedsbeiträgen vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden.

WAS ICH SONST NOCH BEACHTEN MUSS
Die im Unterricht erworbenen tänzerischen Fähigkeiten und Choreographien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte - insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich -  ist untersagt. Die Unterrichtsinhalte sind geistiges Eigentum der Tanzschule Schulerecki. Filmen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung erlaubt.

SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: 01.03.2022

Für Veträge die vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden gelten die zum Zeitpunkt des Vetrages gültigen Vetragbedingungen.
 

Kontakt

Tanzschule Schulerecki
Inhaber: Patrick Schneider
Apostelnstraße 14-18  | 50667 Köln
Telefon: 0221 | 33 77 477
E-Mail: info@schulerecki.de
Unser Büro ist täglich ab 16:00 Uhr besetzt.
Donnerstag ist Ruhetag

Wir sind Mitglied im ADTV,  im Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverband